Kindertagespflegepersonen
Als Kindertagespflegeperson betreuen Sie zwischen ein und fünf Kinder in Ihren eigenen Räumen. Sie sind selbstständig tätig, müssen aber kein Gewerbe anmelden. Sie können Ihren Alltag selbstständig gestalten und organisieren.
Sie sind ihr „eigener Chef“ und arbeiten selbstverantwortlich. Sie haben keine Fahrtwege zur Arbeit, denn Ihr eigener Haushalt ist Ihr Arbeitsplatz. Selbstverständlich können Sie die Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen durchführen. Hierzu können wir Sie gerne beraten.
Wenn Sie den Wunsch haben Kindertagespflegeperson zu werden, nehmen Sie am besten während unserer Sprechzeiten Kontakt mit unserer Fachberatung auf. Sie wird Ihre ersten Fragen beantworten und mit Ihnen zuerst einmal ein allgemeines Beratungsgespräch führen, indem Sie mit Ihnen den generellen Ablauf und die Arbeitsmöglichkeiten bespricht. Nach unserem Beratungsgespräch erfolgt im Falle einer möglichen Zusammenarbeit eine Besichtigung Ihrer Räumlichkeiten. Hierbei wird der Fokus auf ausreichend Platz, Hygiene, Sauberkeit, Sicherheitsvorkehrungen, Tageslichtbeleuchtung, Spielzeug, Rückzugs- und Schlafmöglichkeiten für Ihre zukünftigen Tageskinder gelegt.
Selbstverständlich ist auch eine Teilnahme an der Qualifizierung nach dem QHB. Diese Qualifizierung ist eine Voraussetzung dafür, um als Kindertagespflegeperson tätig werden zu können. In der Grundqualifizierung erhalten Sie grundlegende Informationen zu allen rechtlichen, finanziellen und wichtigen pädagogischen Fragen.
Da die Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen erlaubnispflichtig ist (vgl. § 43 SGB VIII) müssen Sie vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt beantragen. Genaue Informationen erhalten Sie dazu im Beratungsgespräch.